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Referenzkunden – Angaben selbst bestimmen

Referenzkunden – Angaben selbst bestimmen

Referenzkunden – Angaben selbst bestimmen (lassen)

Wer als Unternehmer auf die Neugewinnung von Kunden angewiesen ist und einen entsprechenden Auftritt im Internet betreibt, veröffentlicht gerne seine Referenzkunden, um seine bisher erfolgreiche Tätigkeit zu dokumentieren. Je größer dieser Kundenstamm ist, je besser für das Geschäft.
Dennoch kann diese Veröffentlichung mehrere Haken haben.
So ist eine Erwähnung, falls dem Kunden nicht mitgeteilt, möglicherweise nicht im Sinne des Kunden. Denn dieser mag ja an einem Projekt arbeiten, das er nicht veröffentlicht haben möchte, und die Erwähnung auf Ihrer Website lässt hier deutliche Hinweise auf diese Aktivität zu. Auch ist denkbar, dass der Kunde gar nicht in den Kontext zum Unternehmen gebracht werden möchte.
So ist es auf jeden Fall empfehlenswert, den Kunden schriftlich um Erlaubnis zu bitten, ihn als Referenzkunden auf der Homepage zu veröffentlichen. Auch der Text und die Zeitdauer sollten abgestimmt werden, der Kunde sollte jederzeit das Gefühl haben, den oder die Einträge kontrollieren zu können.
Ob eine Erwähnung, dass man bei Bestellannahme Referenzkunde wird, in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausreicht, müssten noch die Gerichte klären, jedoch wird es für den Kunden eher „überraschend“ sein, wenn er diese nicht genau durchgelesen hat. Zu „überraschenden“ Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es ja derzeit hinreichend Urteile.

Erstellen Sie bestenfalls als Unternehmen, welches Referenzkunden veröffentlicht, eine schriftliche Vereinbarung, welche die Inhalte regelt. Als Referenzkunde auf Internetportalen sollten Sie auf einer solchen Vereinbarung bestehen, auch bei bereits aktiven Verlinkungen. Sicherlich wird es keine Schwierigkeiten geben, und das „Gefühl“ ist für alle Beteiligten besser.