Prominente im Internet-Fokus
Prominente im Rampenlicht
Mitunter ist das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen viel zu groß, als dass die weitreichenden Persönlichkeitsrechte des Einzelnen noch Bedeutung hätten.
So gab es ganze Hetzjagden auf Prominente, die mit dem Persönlichkeitsrecht, zumindest nach Deutscher Gesetzgebung, nicht mehr zu vereinbaren waren oder wären. So werden Oberbürgermeister, Fußballer und Parteimitglieder gemobbt, weil sie einmal ein falsches Wort zur falschen Zeit gesagt haben.
Viele dieser negativen Spuren sind noch viele Jahre zu sehen, sei es auf den Websites selbst, im Cache von Suchmaschinen oder in Webarchiven. Beispiele zu negativen Medienkampagnen, in letzter Zeit auch und gerade aus der Politik, gibt es genügend.
Auch für Profi-Sportler, Politiker, Schauspieler, Schriftsteller und Gewerkschafter besteht ein Recht auf Privatleben, auch wenn es mitunter durch die Gesetzgebung oder Rechtsprechung erschwert durchzusetzen ist.
Beispielsweise hat der Bundesgerichtshof mit Aktenzeichen VI ZR 75/08 wie folgt geurteilt:
a) Private Lebensvorgänge sind auch dann Teil der nach den §§ 22, 23 KUG geschützten Privatsphäre, wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden und wenn die Abgebildeten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt sind. Die Presse darf deshalb über die neue Liebesbeziehung einer prominenten Person in der Regel nicht ohne deren Einwilligung durch die Beifügung von Fotos berichten, die die Partner zwar in der Öffentlichkeit, aber in erkennbar privaten Situationen zeigen.
b) Die Selbstdarstellung privater Umstände durch Prominente gibt der Presse in der Regel kein Recht, ohne die erforderliche Einwilligung Bilder aus deren privatem Lebenskreis zu veröffentlichen, wenn der Veröffentlichung kein im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigendes ausreichendes Informationsinteresse zukommt.
Es gibt aber auch das Urteil des BGH VI ZR 230/ 08 des Kammergerichts Berlin aus dem Jahr 2010:
Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen eine Presseberichterstattung reicht hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern einerseits und der Wortberichterstattung andererseits unterschiedlich weit.
Es kann also nicht immer eindeutig gesagt werden, wo genau die Grenzen des Informationsbedarfs der Öffentlichkeit liegen. Umso wichtiger ist es, als Betroffene oder Betroffener einen kühlen Kopf zu behalten und Daten zu sammeln. Auch, wenn diese nicht während der Kampagne gelöscht werden, kann es jedoch von Vorteil sein, die entsprechenden Daten später, etwa bei einer Klage, vorweisen zu können.
Internetwacht Monitoring findet diese Spuren, dokumentiert sie und beantragt die Löschung.